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Hypothekarischer Referenzzinssatz – Benachrichtigung bei Änderungen

Bleiben Sie rechtlich und wirtschaftlich handlungsfähig.

Dieser Feed informiert Sie sofort, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz in der Schweiz angepasst wird – die massgebliche Grundlage für die Anpassung von Mietzins und Miete bei bestehenden Mietverträgen.

Der Referenzzinssatz bildet nach schweizerischem Mietrecht die Berechnungsbasis für Mietzinsanpassungen. Änderungen erfolgen in der Regel in Schritten von 0,25 Prozentpunkten und können direkte Auswirkungen auf die Höhe der Miete haben.

Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kann sich daraus ein Anspruch auf Mietzinsreduktion bzw. Mietsenkung ergeben. Wichtig: Eine Reduktion der Miete erfolgt nicht automatisch – Mieter müssen die Mietzinsreduktion aktiv und schriftlich beantragen.
Steigt der Referenzzinssatz, können Vermieter unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Formvorschriften eine Mietzinserhöhung prüfen.

Der Feed eignet sich besonders für:

  • Vermieter und Eigentümer

  • Immobilienverwaltungen

  • Asset Manager

  • Treuhänder und Rechtsberater

So behalten Sie Entwicklungen rund um Referenzzins, Miete und Mietrecht in der Schweiz jederzeit im Blick.

Publisher:  Nick101
Message frequency:  0 / day

Message History

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen unverändert bei 1,25 % belassen.


Dies bedeutet keine neue Grundlage für eine Mietzinserhöhung oder für einen neuen Anspruch auf Mietzinsreduktion. Bestehende Senkungsansprüche bleiben bestehen, wenn der Mietvertrag auf einem höheren Referenzzinssatz beruht.


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Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen unverändert bei 1,25 % belassen.


Dies bedeutet keine neue Grundlage für eine Mietzinserhöhung oder für einen neuen Anspruch auf Mietzinsreduktion. Bestehende Senkungsansprüche bleiben bestehen, wenn der Mietvertrag auf einem höheren Referenzzinssatz beruht.


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Der hypothekarische Referenzzinssatz sinkt von 1,50 % auf 1,25 %.
Mieterinnen und Mieter, deren bestehende

Miete auf einem höheren Referenzzinssatz basiert, können nun eine Mietzinssenkung beantragen. Vermieter können Mietzinserhöhungen entsprechend anpassen, wenn nötig.


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Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt weiterhin bei 1,50 % – gegenüber dem Vorquartal unverändert.


Dadurch besteht aktuell kein neuer Anspruch auf Mietzinssenkung oder -erhöhung.


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