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Hypothekarischer Referenzzinssatz – Benachrichtigung bei Änderungen's Feed

Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 %

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen unverändert bei 1,25 % belassen.


Dies bedeutet keine neue Grundlage für eine Mietzinserhöhung oder für einen neuen Anspruch auf Mietzinsreduktion. Bestehende Senkungsansprüche bleiben bestehen, wenn der Mietvertrag auf einem höheren Referenzzinssatz beruht.


This message was published Tuesday, March 3rd 2026 at 1:00AM Eastern Standard Time (US)

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