Die Wettbewerbszentrale hat das Angebot von Hundekotbeuteln beanstandet, die als „biologisch abbaubar“ beworben wurden, aber aus verbotenem Kunststoff bestanden. Der Anbieter vertrieb die Beutel über mehrere Online-Marktplätze und den eigenen Webshop. Auf den Hinweis der Zentrale verpflichtete er sich zur Unterlassung.
Beutel wird zu MikroplastikSowohl die Produktbesc...