Hallo zusammen,
im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr (CMR-Übereinkommen von 1956) sowie im nationalen deutschen Frachtrecht nach §§ 407 ff. HGB kommt es bei der Schadensabwicklung im Bestimmungsort immer wieder zu kostspieligen Streitigkeiten bezüglich der Beweislast.
Besonders das Feld 18 ("Vorbehalte und Bemerkungen des Frachtführers") wird von vi...
im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr (CMR-Übereinkommen von 1956) sowie im nationalen deutschen Frachtrecht nach §§ 407 ff. HGB kommt es bei der Schadensabwicklung im Bestimmungsort immer wieder zu kostspieligen Streitigkeiten bezüglich der Beweislast.
Besonders das Feld 18 ("Vorbehalte und Bemerkungen des Frachtführers") wird von vi...