Wer weniger verdient als ein gleichwertiger Kollege oder eine gleichwertige Kollegin des anderen Geschlechts, hat heute schon konkrete Rechte. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Deutschland hat die Frist verpasst. Laut Bundesfamilienministerium kommt das Umsetzungsgesetz ...